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Die DGK-Mitglieder, zumeist Chemiker und Diplom-Ingenieure, sind tätig in Forschung und Entwicklung der kosmetischen Industrie und der Rohstoffindustrie sowie in den angrenzenden Gebieten Dermatologie, Pharmazie, Toxikologie und Mikrobiologie. Laut der derzeit gültigen Satzung von 1997 wird die Mitgliedschaft in § 5 geregelt: § 5 Mitgliedschaft, Eintritt 1. Ordentliche Mitglieder können werden: 1.1 Naturwissenschaftler und Mediziner, die auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Kosmetik tätig sind; 1.2 andere Fachleute, deren wissenschaftliche oder technische Kenntnisse denen der unter Ziffer 1.1 genannten Personen entsprechen und die sich für die wissenschaftliche und angewandte Kosmetik seit Jahren wesentlich eingesetzt haben.
2. Fördernde Mitglieder: 3. Die Mitgliedschaft der zu 1.1 und 1.2 genannten Personen wird durch Präsidiumsbeschluß aufgrund eines schriftlichen Aufnahmegesuches erworben. Das Präsidium regelt die Voraussetzungen für die Aufnahme und das Aufnahmeverfahren in einer von ihm mit 2/3 Stimmenmehrheit zu beschließenden und den Mitgliedern bekanntzumachenden Aufnahmeordnung. 4. Die Gesamtzahl der ordentlichen Mitglieder nach Absatz 1.1 muß zum Zeitpunkt der Aufnahme eines neuen Mitgliedes die Anzahl der übrigen ordentlichen Mitglieder übersteigen.
Alle DGK-Mitglieder sind persönliche Mitglieder und damit persönlich für ihre Mitgliedschaft und Mitarbeit in den Gremien der Gesellschaft verantwortlich. Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit Euro 30,00. Eine studentische Mitgliedschaft ist möglich, der Beitrag für Studenten (mit Nachweis) beträgt derzeit Euro 15,00.
Interesse an einer Mitgliedschaft? Hier finden Sie ein Anmeldeformular und die derzeit gültige vollständige Satzung zum Download! Bitte schicken Sie das ausgefüllte Formular an die DGK-Geschäftsstelle Telefon: 0821 325 83-12 eMail: info(at)dgk-ev.de
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Stand: 29. September 2009 |